Entlassmanagement nach § 39 Abs. 1a S.9 SGB V
Wie geht es nach Entlassung aus dem Krankenhaus oder der Tagesklinik weiter? Wann bekomme ich einen Termin bei meinem Hausarzt? Reichen meine Medikamente bis dahin? Wer hilft mir, wenn ich ambulante Pflege beantragen möchte?
Solche Fragen beschäftigen viele Patienten und ihre Angehörige. Mit unseren Angeboten im Bereich der seelischen Gesundheit und der neurologischen Versorgung möchten wir unseren Klienten neben der Besserung ihres Gesundheitszustandes ein größtmögliches Maß an Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Die gemeinsame Vorbereitung der Entlassung ist deshalb ein elementarer Bestandteil unserer Angebote im Krankenhaus und in den Tageskliniken.
Um die notwendige Versorgung im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung möglichst zügig und kontinuierlich zu gewährleisten, wurde zudem ein gesetzlicher Rahmenvertrag nach § 39 Abs. 1a S.9 SGB V geschlossen, der am 1. Oktober 2017 in Kraft getreten ist. Dieser sieht folgende Eckpunkte vor:
- Information über das Entlassmanagement so früh wie möglich nach der Aufnahme
- Analyse des Nachsorgebedarfs, wenn das Einverständnis der Betroffenen vorliegt
- Erstellung eines Entlassplans gemeinsam mit den Betroffenen
- Ist eine Anschlussversorgung notwendig wird rechtzeitig der Kontakt mit nachbehandelnden Ärzten und Nachsorgeeinrichtungen (Pflegedienste, Altenpflege- und psychosoziale Einrichtungen) sowie mit den Kostenträgern (Kranken- und Pflegekasse u.a.) hergestellt
Verordnung von Heil- und Hilfsmitteln, soweit erforderlich - Ausstellen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (max. sieben Tage), soweit erforderlich
- Sicherstellung der medikamentösen Weiterversorgung für max. sieben Tage nach Entlassung
- Mitgabe eines mindestens vorläufigen Arztbriefes mit Medikationsplan bei der Entlassung
Für Fragen und Anregungen zum Entlassmanagement stehen Ihnen Ansprechpartner in den Kliniken rund um die Uhr unter folgenden Servicenummern zur Verfügung:
- Klingenmünster: 06349 900-2020
- Kaiserslautern Tel: 0631/5349- 0
- Rockenhausen Tel: 06361/4595-0