Wohnangebote
Neben aufsuchenden oder stationären Angeboten bietet das Pfalzklinikum psychisch beeinträchtigten Menschen auch Unterstützung zu Hause oder in Wohngemeinschaften an. Auch auf Menschen mit heilpädagogischem Bedarf gehen wir ein.
Hinweis zum Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (§ 36 Abs 1)
Hiermit informieren wir Sie über die Anwendbarkeit des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes auf den Wohn- und Betreuungsvertrag. Im Sinne der Informationsverpflichtung gemäß § 36 VSBG teilen wir mit, dass das Pfalzklinikum an diesem verbraucherschutzrechtlichen Streitbeilegungsverfahren derzeit nicht teilnimmt, da eine fachspezifische Streitbeilegungsstelle nicht existiert und eine gesetzliche Verpflichtung unsererseits nicht vorgesehen ist. Davon unberührt ist die Möglichkeit der Streitbeilegung durch eine Verbraucherschlichtungsstelle im Rahmen einer konkreten Streitigkeit bei Zustimmung beider Vertragsparteien (§ 37 VSBG).