Forensische Psychiatrie
Die Klinik für Forensische Psychiatrie des Pfalzklinikums ist eine Maßregelvollzugseinrichtung mit derzeit 200 stationären Behandlungsplätzen.
Hier werden Menschen gesichert untergebracht und behandelt, die im Zusammenhang mit einer psychischen Erkrankung oder einer Suchtmittelabhängigkeit Straftaten begangen haben. Sie gelten zumeist als vermindert schuldfähig oder schuldunfähig und wurden deshalb gemäß § 63 oder § 64 des Strafgesetzbuches zu einem Klinikaufenthalt verurteilt. Man spricht dabei von Maßregelvollzug. Zudem stehen 20 Behandlungsplätze für Jugendliche ab 14 Jahren zur Verfügung.
Die rechtlichen Grundlagen für den Maßregelvollzug sind in Bundes- und Landesgesetzen geregelt. Durch Behandlung und Betreuung soll bei den untergebrachten Personen eine Besserung ihrer psychischen Gesundheit erzielt werden. Mit Hilfe geeigneter Rehabilitationsmaßnahmen wird schließlich ihre spätere Rückkehr und Wiedereingliederung in die Gesellschaft vorbereitet und begleitet. Auf diese Weise soll weiteren erheblichen Straftaten vorgebeugt werden (§ 2 Abs. 1 MVollzG).
Neben stationärer Versorgung verfügt die Klinik für Forensische Psychiatrie über ein umfangreiches ambulantes Therapieangebot. Behandlung, Resozialisierung und Nachsorge der Patientinnen und Patienten sind stets darauf ausgerichtet, den größtmöglichen Schutz der Allgemeinheit zu gewährleisten. Die qualifizierte Arbeit mit den Patientinnen und Patienten dient somit auch der Kriminalprävention. Der Beirat Maßregelvollzug unterstützt den Maßregelvollzug bei der Wiedereingliederung von (ehemaligen) Patient*inn*en in die Gesellschaft.
Die Klinik für Forensische Psychiatrie ist darüber hinaus zuständig für die einstweilige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt (§ 126 a StPO) bzw. für die Unterbringung im Rahmen von Begutachtungen (§ 81 StPO) sowie für Maßnahmen in Widerrufsverfahren (§453c StPO). Die nach § 126 a und § 453 c StPO Untergebrachten besitzen den rechtlichen Status von Untersuchungsgefangenen. Schließlich können Patienten in Führungsaufsicht mit Krankheitsverschlechterungen zur Stabilisierung bis maximal sechs Monate in der Klinik für Forensische Psychiatrie aufgenommen werden (§ 67 h StGB). Kostenträger und Aufsichtsbehörde des Maßregelvollzuges ist das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in Mainz.
Fragen, Anregungen und Kritik nimmt die Unterbringungsleiterin der Klinik für Forensische Psychiatrie, Dr. Eva Biebinger, entgegen (§108 Strafvollzugsgesetz).
Stationäre Versorgung der Klinik für Forensische Psychiatrie
Forensische Patientinnen und Patienten werden derzeit auf elf Stationen und in einer Wohngemeinschaft in den Behandlungsbereichen eines psychiatrischen Krankenhauses (§ 63 StGB) sowie einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) therapiert. Das Sicherheitskonzept unterscheidet eine hoch gesicherte, eine weniger gesicherte sowie eine offene Unterbringung.
Behandlungsbereich Psychiatrisches Krankenhaus (§63 StGB)
Station F 1: Aufnahmestation; alle psychiatrischen Diagnosen
Station F 3: Therapiestation; heilpädagogische Ausrichtung: Intelligenzminderungen
Station F 5: Therapiestation; Behandlungsspezialisierung: Psychosen
Station F 7: Therapiestation; Behandlungsspezialisierung: Persönlichkeitsstörungen
Station F 9: Therapiestation; Behandlungsspezialisierung: Chronifizierte psychiatrische Erkrankungen
Station F 11: Rehabilitationsstation; alle psychiatrischen Diagnosen
Station FFa: Aufnahme und Therapie von Frauen; alle Diagnosen
Station FFb: Therapie, Rehabilitation und Entlassvorbereitung von Frauen; alle Diagnosen
FWG: Forensische Wohngemeinschaft; alle Diagnosen
Behandlungsbereich Entziehungsanstalt (§64 StGB)
Station F 2: Aufnahmestation; alle Diagnosen Abhängigkeitserkrankungen
Station F 6: Therapiestation; Behandlungsspezialisierung: Abhängigkeitserkrankungen und Doppeldiagnosen
Station F 8: Rehabilitations- und Entlassstation; alle Diagnosen Abhängigkeitserkrankungen
Station FFa: Aufnahme und Therapie von Frauen; alle Diagnosen
Station FFb: Therapie, Rehabilitation und Entlassvorbereitung von Frauen; alle Diagnosen
FWG: Forensische Wohngemeinschaft; alle Diagnosen
Auf den elf bis 22 Betten umfassenden Stationen bewohnen die Patienten und Patientinnen überwiegend Zweibett-, zum Teil aber auch Einzelzimmer mit Dusche und WC. In der Wohngemeinschaft stehen sechs Einzelzimmer zur Verfügung. Auf allen Stationen bzw. in der Wohngemeinschaft befinden sich zudem Gemeinschaftsräume (z.B. Aufenthalt; Speisen; TV), Raucherzimmer, eine Patientenküche, ein Hauswirtschaftsraum (ausgestattet mit Waschmaschine und Trockner), ein Vorratsraum sowie ein behindertengerechtes Bad. Besuchende können in eigens dafür vorgesehenen Räumen empfangen werden.
Therapieangebote
Diagnostik, Behandlungsplanung und -durchführung sowie Dokumentation erfolgen in kontinuierlich interdisziplinärem Austausch. Zu unseren Behandlungsangeboten gehören:
Umfassende medizinische Versorgung
- Allgemeinärztliche, neurologische und psychiatrische Versorgung
- Psychopharmakotherapie
- Laborkontrollen
- Zahnärztliche Behandlung
Psychotherapie
- Einzelpsychotherapie
- Gruppentherapie
- Deliktspezifische Behandlungsangebote
Ergotherapie
- Ergotherapie im Einzel- und Gruppensetting
- Neuropsychologische Behandlungsverfahren
- Arbeitsvorbereitende Maßnahmen
- Projektarbeit
Sport- und Bewegungstherapie
- Individualförderung
- Mannschaftssportarten
- Erlebnispädagogik
- Freizeittherapie
- Projektarbeit
Schulische Förderung
- Alphabetisierung
- Elementarunterricht
- Fachunterricht
- Sprachunterricht
- Vorbereitung auf Haupt- und Realschulabschlüsse sowie Abitur
- EDV-Schulungen
Pädagogisch-Pflegerischer Dienst
- Psychiatrische Pflege/Bezugspflege
- Gesundheitspflege
- Milieugestaltung
- Soziotherapie
- Freizeitgestaltung
- Lebenspraktische Trainingsmaßnahmen
- Physiotherapie
Sozialdienst
- Einzelberatung
- Angehörigenarbeit
- Soziale Netzwerkarbeit
- Schuldnerberatung
- Vorbereitung der beruflichen und sozialen Rehabilitation
Team
Die Behandlungsplanung und -durchführung geschieht durch die multiprofessionellen Teams der verschiedenen Stationen bzw. des ambulanten Bereiches. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehören folgenden Berufsgruppen an:
Im ärztlich-therapeutischen Dienst arbeiten Ärzt*innen, Psycholog*innen, Ergo- und Sporttherapeut*innen sowie Lehrende. Teil des pädagogisch-pflegerischen Teams sind Gesundheits- und Krankenpfleger*innen, Heilerziehungspfleger*innen, Sozialdienstmitarbeitende und Physiotherpeut*innen.
Im Rahmen einer umfangreichen Regelkommunikation tauschen sich in der Klinik für Forensische Psychiatrie Führungskräfte und Mitarbeitende sowohl innerhalb als auch zwischen den hierarchischen Ebenen kontinuierlich über ihre Beobachtungen, Planungen, Strategien sowie Vorgehensweisen aus. Mit Hilfe kollegialer Beratung (Intervision), Supervision und fachspezifischer Fortbildung garantieren sie Professionalität und Zeitgeist.
Qualitätssicherung
Fachkommission
Eine unabhängige und interdisziplinär zusammengesetzte Fachkommission kontrolliert alle zwei Jahre, ob die rechtlichen und fachlichen Vorgaben entsprechend den Bestimmungen des rheinland-pfälzischen Maßregelvollzugsgesetzes (MVollzG) erfüllt werden.
Maßregelvollzugstagungen
Bei der jährlich stattfindenden rheinland-pfälzischen Maßregelvollzugstagung tauschen sich Vertreterinnen und Vertreter der einzelnen Kliniken, des Ministeriums sowie der Aufsichtsbehörde über alle wichtigen Fragen des Maßregelvollzuges aus und treffen notwendige Entscheidungen.
Qualitätsmanagement
Die Klinik für Forensische Psychiatrie ist mit Qualitätsbeauftragten sowie einer multiprofessionell besetzten Qualitätsmanagement-Gruppe in das Qualitätsmanagementkonzept (EFQM / KTQ / DIN ISO 9001) des Pfalzklinikums eingebunden. Eine Rezertifizierung nach KTQ erfolgte zuletzt im Jahr 2014. Seit 2015 ist die Klinik für Forensische Psychiatrie nach DIN ISO 9001 zertifiziert.
Sicherheitsbilanz
Das klinikinterne Medizincontrolling weist insgesamt gesehen ein hohes Sicherheitsniveau bei gleichbleibender Patientenzahl nach. Analysiert werden hier die "besonderen Vorkommnisse", worunter alle gemeldeten "Abweichungen vom Alltag" von verschwundenen Gegenständen über Schwelbrände bis hin zu Entweichungen zu verstehen sind. Von öffentlichem Interesse dürfte sein, dass sich 2016 sieben und 2018 zwölf Patienten vorübergehend unerlaubt außerhalb der Klinik befanden, zum Beispiel nicht pünktlich vom Ausgang/Urlaub zurückgekehrt sind (Lockerungsmissbrauch), ohne dass es hierbei zu Straftaten gekommen wäre. 2017 war es hingegen nur einer von insgesamt 90 Patienten, die sich täglich im Rahmen von Vollzugslockerungen unbeaufsichtigt außerhalb der Einrichtung bewegen dürfen.
Transparenz und Öffentlichkeitsarbeit
Um Gerichte, Staatsanwaltschaften, Bewährungs- und Gerichtshilfe über die therapeutischen Bedingungen, Möglichkeiten, Notwendigkeiten und Grenzen des Maßregelvollzuges zu informieren, werden regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen durchgeführt. Im März 2001 wurde im Rahmen umfangreicher, regionaler Informationsveranstaltungen ein Beirat, die Projektgruppe "Dialog und Sicherheit", gegründet. Diese besteht aus Vertretern der organisierten Öffentlichkeit und der Bürgerschaft sowie des Pfalzklinikums. Halbjährlich stattfindende Treffen bieten Gelegenheit, interessierte Bürger*innen u. a. über Weiterentwicklungen in Sicherheits- und Behandlungsstandards sowie über die aktuelle Sicherheitsbilanz im Maßregelvollzug zu informieren und somit mehr Transparenz zu schaffen.
Darüber hinaus ist die Klinik für Forensische Psychiatrie des Pfalzklinikums in dem 2004 gegründeten "Arbeitskreis Forensische Psychiatrie Transparent" vertreten. Hierbei handelt es sich um einen Zusammenschluss von Verantwortlichen aus forensischen Kliniken in Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Baden-Württemberg, die u.a. einen effizienten Austausch von Medienvertretern, forensischen Fachkräften und der Bevölkerung mit dem Ziel einer höheren Akzeptanz der Forensischen Psychiatrie in der Öffentlichkeit anstreben.
Kooperation mit Wissenschaft und Forschung
Das Maßregelvollzugsgesetz Rheinland-Pfalz sieht eine Zusammenarbeit der Maßregelvollzugskliniken mit Einrichtungen von Wissenschaft und Forschung ausdrücklich vor (§ 8 MVollzG). Die Klinik für Forensische Psychiatrie pflegt diese insbesondere mit der Universität Koblenz-Landau - Fachbereich Psychologie – und der Universität Mainz, dem Zentralinstitut für Seelische Gesundheit Mannheim sowie der Hochschule Ludwigshafen im Sinne einer Unterstützung bei der Durchführung von Lehrveranstaltungen und Katamnesestudien, der Anfertigung von Bachelor-, Master-, Diplom- und Doktorarbeiten sowie der Planung anderer wissenschaftlicher Untersuchungen. Darüber hinaus bestehen jahrelange Kooperationen mit dem Weiterbildungsinstitut für Psychologische Psychotherapie der Universität Koblenz-Landau (WIPP), dem Institut für Fort- und Weiterbildung in klinischer Verhaltenstherapie Bad Dürkheim (IFKV) sowie der Wiesbadener Akademie für Psychotherapie. Daher können Psychologen ihr klinisches Jahr während ihrer Ausbildung zu Psychologischen Psychotherapeuten unter qualifizierter Anleitung und Supervision in der Klinik für Forensische Psychiatrie absolvieren.
Besuche
Wenn Sie eine Person, die bei uns im Maßregelvollzug untergebracht ist, besuchen möchten, gilt folgender Ablauf:
- Bitte stellen Sie die Besuchsanfrage schriftlich an das Sekretariat der Klinik für Forensische Psychiatrie (siehe Ansprechpersonen unten). Am Telefon können leider keine Auskünfte gegeben werden.
- Es wird geprüft, ob die Person bei uns untergebracht ist. Falls ja, wird der Patient/die Patientin gefragt, ob er/sie dem Besuch zustimmt. Der Besuch kann nur mit Zustimmung bzw. durch Anmeldung der Patientin/des Patienten erfolgen.
- Bei Zustimmung werden Sie von der Klinik informiert.
Als Einrichtung unterstützen wir Besuche bei Patient*innen. Aus Datenschutzgründen können wir jedoch keine Auskunft darüber geben, ob eine Person bei uns untergebracht ist oder nicht. Entsprechend können wir ihren Aufenthalt weder bestätigen noch verneinen. Auch die Information, dass der Patient/die Patientin den Besuch abgelehnt hat, können wir nicht geben, da dies einer Bestätigung des Aufenthalts bei uns gleichkäme.
Eine Rückmeldung können Sie daher nur erhalten, wenn der Patient/die Patientin uns eine Informationsfreigabe erteilt hat, ansonsten gilt die ärztliche Schweigepflicht. Grundsätzlich steht Ihnen zudem die Möglichkeit offen, per Brief den direkten Kontakt mit Patient*innen zu suchen.
Wir verweisen an dieser Stelle auf §24 des Maßregelvollzugsgesetzes Rheinland-Pfalz. Gerne senden wir Ihnen vor dem Besuch unser Merkblatt für Besucher*innen mit ausführlichen Informationen zu den Regelungen und Abläufen zu.
Ansprechperson
Dr. Eva Biebinger
Chefärztin
Unterbringungsleiterin
Klinik für Forensische Psychiatrie
06349 900-4000
eva.biebinger@pfalzklinikum.de
Weinstraße 100
76889 Klingenmünster
Denis Wegmann
Pflegerischer Leiter
Klinik für Forensische Psychatrie
06349 900-4100
denis.wegmann@pfalzklinikum.de
Weinstraße 100
76889 Klingenmünster
Dr. Beate Funk
Leitende Oberärztin
Stellv. Chefärztin und Stellv. Unterbringungsleiterin
Klinik für Forensische Psychiatrie
06349 900-4006
beate.funk@pfalzklinikum.de
Weinstraße 100
76889 Klingenmünster
Timon Gebbers
Leitender Psychologischer Psychotherapeut
Klinik für Forensische Psychiatrie
06349 900-4003
timon.gebbers@pfalzklinikum.de
Weinstraße 100
76889 Klingenmünster
Christiane Braun
Projektassistentin der Pflegerischen Leitung
Klinik für Forensische Psychiatrie
06349 900-4101
06349 900-4109
christiane.braun@pfalzklinikum.de
Weinstraße 100
76889 Klingenmünster
Anita Meyer
Sekretärin Chefärztin
Klinik für Forensische Psychiatrie
06349 900-4001
06349 900-4009
anita.meyer@pfalzklinikum.de
Weinstraße 100
76889 Klingenmünster
Standort
Veranstaltungen
Dialogforum psychiatrische Pflege
Im Notfall
Sie benötigen Hilfe? Ihnen oder einem Familienmitglied geht es schlecht? Ärztliche Hilfe wird so schnell wie möglich benötigt?
In dringenden Fällen erreichen Sie uns Tag und Nacht unter:
06349 900-2020
Weitere Notfallnummern finden Sie hier.